Deine Laborwerte bekommst du am einfachsten von der Praxis, die dir das Blut abgenommen oder die Untersuchung veranlasst hat. Laborbefunde gehören zu deiner Behandlungsakte, und davon steht dir eine Kopie zu (§ 630g BGB, Art. 15 DSGVO), die erste kostenlos und ohne Begründung. Das Labor selbst gibt Befunde dagegen oft nur an die Praxis heraus.
Dieser Ratgeber erklärt, wie du an deine Werte kommst. Was einzelne Werte bedeuten, besprichst du am besten mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.
Wer deine Laborwerte hat: Praxis oder Labor?
Bei einer Blutuntersuchung sind meist zwei Stellen beteiligt: die Praxis, die die Probe nimmt und den Auftrag erteilt, und das Labor, das misst. Den fertigen Befund schickt das Labor an die beauftragende Praxis, dort landet er in deiner Akte.
| Situation | Wo der Befund liegt | Wen du zuerst fragst |
|---|---|---|
| Blutabnahme beim Hausarzt oder Facharzt | in der Akte der beauftragenden Praxis | diese Praxis |
| Werte im Krankenhaus bestimmt | in der Krankenhausakte, oft auch im Entlassbrief | das Krankenhaus |
| Blutabnahme in einer Fachpraxis nach Überweisung | in der Akte der Fachpraxis | die Fachpraxis, danach die Hausarztpraxis |
| Untersuchung als Selbstzahler direkt beim Labor | beim Labor, deinem direkten Vertragspartner | das Labor |
| Privat versichert, Rechnung kommt vom Labor | in der Praxis und beim Labor | die Praxis, sonst das Labor auf der Rechnung |
Das gilt auch für Vorsorge: Die Blutwerte aus dem Check-up 35 liegen in der Akte der Praxis, die ihn gemacht hat.
Warum die Rechnung bei Privatversicherten oft vom Labor kommt: Die Praxis beauftragt eine Laborärztin oder einen Laborarzt in der Regel in deinem Namen. Dann entsteht ein eigener Behandlungsvertrag zwischen dir und dem Labor, wie die Bundesärztekammer zu zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs von 2010 erläutert. Auf der Rechnung steht also, welches Labor deine Werte hat.
Deine Rechte: Kopie, kostenlos, ohne Begründung
- Laborbefunde gehören zur Akte. Die Praxis muss Untersuchungsergebnisse und Befunde dokumentieren (§ 630f Abs. 2 BGB).
- Kopie nach § 630g BGB. Du kannst Einsicht in die vollständige Akte und Abschriften verlangen, auch elektronisch. Die erste ist seit Februar 2026 ausdrücklich kostenlos.
- Kopie nach Art. 15 DSGVO. Auch hier ist die erste Kopie kostenlos, einen Grund musst du nicht nennen (EuGH, C-307/22).
- Frist. Spätestens innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
Was kostenlos ist und was nicht, erklärt der Ratgeber Patientenakte: Was kostet die Kopie? im Detail.
Laborbefund direkt vom Labor: warum das oft nicht klappt
Rechtlich ist das Labor kein bloßer Dienstleister der Praxis: Die bayerische Datenschutzaufsicht sieht in der Einschaltung eines Labors keine Auftragsverarbeitung. Das Labor verarbeitet deine Daten in eigener Verantwortung, und auch dort kannst du Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangen. Trotzdem verweisen Labore oft auf die Praxis:
- Der Auftrag kommt von der Praxis. Mit dir hatte das Labor oft nie direkt Kontakt.
- Die Einordnung gehört in die Praxis. Was ein Wert für dich bedeutet, hängt von deiner Krankengeschichte ab, die das Labor nicht kennt.
- Identitätsprüfung. Ein Labor kennt dich meist nur über die Probe und darf bei begründeten Zweifeln zusätzliche Angaben verlangen (Art. 12 Abs. 6 DSGVO).
- Gentests sind besonders geregelt. Das Ergebnis darf das Labor nur der beauftragenden ärztlichen Person mitteilen (§ 11 Abs. 2 GenDG).
Das Labor ist die richtige Adresse, wenn du dort selbst Kunde warst, wenn die Praxis nicht mehr existiert oder deinen Befund nicht findet.
Blutwerte vom Arzt anfordern: kurz zusammengefasst
Frag schriftlich bei der Praxis, nenne Datum oder Zeitraum der Blutabnahme und bitte um den vollständigen Laborbericht, so wie das Labor ihn geschickt hat, mit Einheiten und Referenzbereichen. Eine handschriftliche Zusammenfassung reicht für einen späteren Vergleich oft nicht. Am praktischsten ist ein PDF. Einen passenden Brief erstellt der Musterschreiben-Generator.
Warum ein Werteverlauf über Jahre so mühsam ist
Ein einzelner Befund ist schnell da. Einzelne Werte sagen aber oft weniger als ihr Verlauf, und den zusammenzutragen ist echte Arbeit:
- Deine Werte liegen verstreut. Hausarzt, Frauenärztin, Kardiologie, Krankenhaus: Jede Stelle hat nur ihre eigenen Befunde. Welche Praxen über die Jahre dazugehörten, zeigt dir verlässlich nur die Leistungsübersicht deiner Krankenkasse.
- Jede Praxis braucht eine eigene Anfrage. Mit eigener Identitätsprüfung, eigenem Rückweg per Post, E-Mail oder Fax und eigener Monatsfrist, an die du erinnern musst.
- Was zurückkommt, ist oft unvollständig. Mal nur der letzte Befund statt aller seit 2018, mal ein Ausdruck ohne Referenzbereiche.
- Krankenhauswerte stecken in der Krankenhausakte. Die forderst du separat an, siehe Krankenhausbericht anfordern.
- Werte sind nicht direkt vergleichbar. Referenzbereiche hängen von Labor und Messmethode ab und können sich sogar im selben Labor ändern, wenn es Gerät oder Reagenzien umstellt. Das Zentrallabor des Universitätsklinikums Essen hat eine solche Umstellung mit alten und neuen Referenzbereichen veröffentlicht. Zu jedem Wert gehört also die Angabe, woher er stammt.
- Alte Werte verschwinden. Nach der Mindestfrist von zehn Jahren dürfen Praxen Akten vernichten. In der ePA liegen Laborbefunde meist erst seit 2025.
anomalie übernimmt das: Nach einer einmaligen Vollmacht fragt anomalie zuerst deine Krankenkasse nach § 305 SGB V, bei welchen Praxen du warst, fordert dort deine Befunde nach § 630g BGB und Art. 15 DSGVO an und fasst nach Ablauf der Monatsfrist automatisch nach.

Du gibst einmal frei. Wir holen deine Befunde, auch die von vor Jahren.
- Einmal freigebenDu erteilst in der App eine Vollmacht. Damit darf anomalie deine Unterlagen in deinem Namen anfordern.
- Praxen findenanomalie fragt zuerst deine Krankenkasse nach deiner Leistungsübersicht. Daraus ergibt sich, bei welchen Praxen und Kliniken du warst, auch die, an die du dich nicht erinnerst.
- Anfragen und dranbleibenJede Praxis bekommt ein Schreiben nach § 630g BGB und Art. 15 DSGVO. Kommt nichts, erinnert anomalie automatisch und besteht auf der Monatsfrist.
- Alles an einem OrtAntworten per E-Mail oder Fax landen direkt in deinem Health Profile, Briefe scannst du mit der App. anomalie liest die Werte aus und ordnet sie.
Kein Faxgerät, kein Nachtelefonieren, keine Fristen im Kalender.
Befunde anfordern lassenKürzel wie CRP, Hb oder TSH erklärt unser Ratgeber Abkürzungen im Arztbrief. Ob ein Wert für dich auffällig ist, kann nur deine Ärztin oder dein Arzt beurteilen.
Laborwerte in der elektronischen Patientenakte
Praxen müssen Laborbefunde aus deiner aktuellen Behandlung in die ePA einstellen, wenn sie elektronisch vorliegen und du nicht widersprochen hast (§ 347 Abs. 2 SGB V). Ältere Werte dürfen sie einstellen, müssen es aber nicht. Für einen Verlauf über viele Jahre bleibt die Anfrage bei den Praxen deshalb meist nötig. Mehr auf unserer Seite zur elektronischen Patientenakte.
Wenn die Praxis die Laborwerte nicht herausgibt
- Erinnern. Nach Ablauf der Monatsfrist hilft oft eine kurze Erinnerung mit Verweis auf Art. 12 Abs. 3 DSGVO.
- Kosten zurückweisen. Für die erste Kopie darf die Praxis nichts verlangen (§ 630g Abs. 1 BGB, Art. 15 Abs. 3 DSGVO).
- Begründung verlangen. Einschränken darf die Praxis die Einsicht nur bei erheblichen therapeutischen Gründen oder Rechten Dritter (§ 630g Abs. 2 BGB).
- Beschwerde einreichen. Reagiert sie gar nicht, kannst du dich bei der Datenschutzaufsicht deines Bundeslandes beschweren.
Alle Schritte bis zur Beschwerde findest du im Ratgeber Arzt gibt Befunde nicht heraus.
Häufige Fragen
Muss mir die Praxis meine Blutwerte ausdrucken?
Du hast Anspruch auf eine Kopie deiner Behandlungsakte, und Laborbefunde gehören dazu (§ 630f Abs. 2, § 630g BGB). Ob du sie als Ausdruck oder als PDF bekommst, kannst du dir in der Regel aussuchen. Die erste Kopie ist kostenlos.
Kann ich meinen Laborbefund direkt beim Labor anfordern?
Rechtlich kannst du beim Labor Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangen, denn es verarbeitet deine Daten in eigener Verantwortung. Viele Labore geben Befunde aber nur an die Praxis heraus, die die Untersuchung beauftragt hat. Schneller ist meist die Anfrage bei der Praxis.
Muss ich begründen, warum ich meine Laborwerte haben möchte?
Nein. Der Europäische Gerichtshof hat 2023 entschieden, dass du für eine Kopie deiner Patientenakte keinen Grund nennen musst (C-307/22).
Warum bekomme ich das Ergebnis eines Gentests nicht direkt vom Labor?
Das schreibt das Gendiagnostikgesetz vor. Das Labor darf das Ergebnis einer genetischen Analyse nur der ärztlichen Person mitteilen, die es beauftragt hat, und diese teilt es dir mit (§ 11 GenDG).
Wie lange werden alte Laborwerte aufbewahrt?
Die Praxis muss deine Behandlungsakte mit den Laborbefunden mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren (§ 630f Abs. 3 BGB). Ältere Werte können also schon gelöscht sein. Frag trotzdem nach, viele Praxen bewahren länger auf. Mehr dazu im Ratgeber Aufbewahrungsfrist der Patientenakte.
Stehen meine Laborwerte in der ePA?
Nur zum Teil. Praxen müssen Laborbefunde aus der aktuellen Behandlung einstellen, wenn sie elektronisch vorliegen und du nicht widersprochen hast (§ 347 Abs. 2 SGB V). Ältere Werte dürfen sie einstellen, müssen es aber nicht.
Quellen
- § 630g BGB: Einsichtnahme in die Behandlungsakte (Fassung seit 6. Februar 2026)
- § 630f BGB: Dokumentation der Behandlung und Aufbewahrung
- DSGVO, Art. 12 und 15: Auskunftsrecht, Identitätsprüfung und Fristen
- EuGH, Urteil vom 26.10.2023, C-307/22 (kostenlose erste Kopie der Patientenakte)
- Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht: FAQ zur DS-GVO, Labor ist keine Auftragsverarbeitung
- Bundesärztekammer, GOÄ-Ratgeber: Laborärzte, Zustandekommen des Behandlungsvertrags (Teil I)
- § 11 Gendiagnostikgesetz: Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen
- § 305 SGB V: Auskünfte an Versicherte
- Universitätsklinikum Essen, Zentrallabor: Reagenzienumstellung mit alten und neuen Referenzbereichen (Januar 2025)
- § 347 SGB V: Übermittlung von Laborbefunden in die ePA durch Praxen
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