Ob für eine Zweitmeinung, einen Arztwechsel oder einfach für deine eigene Übersicht: Deine Befunde gehören dir. Praxen und Kliniken müssen dir auf Anfrage eine Kopie deiner Patientenakte geben, die erste davon kostenlos. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Rechte du hast, wie du am schnellsten an deine Unterlagen kommst und was du tust, wenn eine Praxis nicht reagiert.
Welche Rechte du hast
Zwei Gesetze geben dir Zugang zu deinen Gesundheitsdaten:
- § 630g BGB (Patientenrechte): Du darfst jederzeit Einsicht in deine vollständige Behandlungsakte nehmen und Abschriften verlangen, auch elektronisch. Seit 2026 steht dort ausdrücklich: Die erste Abschrift ist kostenlos.
- Art. 15 DSGVO (Auskunftsrecht): Du hast Anspruch auf eine Kopie aller Daten, die über dich gespeichert sind. Auch hier ist die erste Kopie kostenlos (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Der Europäische Gerichtshof hat 2023 entschieden, dass das für Patientenakten gilt und dass du dafür keinen Grund nennen musst.
Im Gesetz heißt die Patientenakte seit 2026 „Behandlungsakte“. Gemeint ist dasselbe: alles, was deine Praxis oder Klinik über deine Behandlung dokumentiert.
Zur Patientenakte gehören zum Beispiel Arztbriefe, Laborbefunde, Röntgen- und MRT-Befunde, OP-Berichte, Diagnosen, Medikationspläne und Impfungen. Wie du gezielt einen einzelnen Arztbrief oder Entlassbrief bekommst, erklärt unser Ratgeber Arztbrief anfordern.
Nur in seltenen Ausnahmen darf eine Praxis die Einsicht einschränken, etwa wenn erhebliche therapeutische Gründe dagegensprechen oder Rechte Dritter betroffen sind. Das muss sie dir begründen.
Schritt für Schritt: Befunde anfordern
- Praxen und Kliniken auflisten. Schreib auf, wo du in den letzten Jahren in Behandlung warst. Wenn du dir nicht sicher bist: Deine Krankenkasse muss dir auf Antrag mitteilen, welche Leistungen sie für dich abgerechnet hat (§ 305 SGB V). Aus dieser Leistungsübersicht siehst du, welche Ärztinnen und Ärzte du besucht hast.
- Schriftlich anfragen. Eine kurze E-Mail oder ein Brief reicht. Nenne deinen vollständigen Namen, dein Geburtsdatum, deine Anschrift und den Zeitraum. Ein Muster findest du weiter unten. Wie anomalie das für dich übernimmt, steht in unseren FAQ zum Health Profile.
- Format angeben. Wenn du per E-Mail anfragst, bekommst du die Kopie in der Regel auch elektronisch, etwa als PDF. Sag dazu, wenn du lieber Papier möchtest.
- Identität nachweisen, wenn nötig. Die Praxis darf prüfen, ob die Anfrage wirklich von dir kommt, und zum Beispiel einen Rückruf oder eine Ausweiskopie verlangen.
- Frist notieren. Die Praxis muss unverzüglich antworten, spätestens nach einem Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
Musterschreiben zum Kopieren
Kopiere den Text in eine E-Mail an die Praxis und ergänze die Angaben in eckigen Klammern.
Betreff: Anfrage auf Kopie meiner Patientenakte nach § 630g BGB und Art. 15 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um eine vollständige Kopie meiner Patientenakte, einschließlich aller Befunde, Arztbriefe, Laborwerte und Bildgebungsbefunde, für den Zeitraum [Zeitraum oder „gesamte Behandlungsdauer“].
Nach § 630g Abs. 1 BGB und Art. 15 Abs. 3 DSGVO ist die erste Abschrift unentgeltlich. Bitte senden Sie mir die Unterlagen innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO) als PDF an diese E-Mail-Adresse.
Name: [Vor- und Nachname]
Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]
Anschrift: [Straße, PLZ, Ort]
Vielen Dank und freundliche Grüße
[Name]
Was du tun kannst, wenn die Praxis nicht reagiert
- Freundlich erinnern. Nach Ablauf der Monatsfrist reicht oft eine kurze Erinnerung mit Verweis auf die Frist.
- Kosten zurückweisen. Verlangt die Praxis Geld für die erste Kopie, kannst du auf § 630g Abs. 1 BGB, Art. 15 Abs. 3 DSGVO und das EuGH-Urteil C-307/22 verweisen.
- Beschwerde einreichen. Reagiert die Praxis gar nicht, kannst du dich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde deines Bundeslandes beschweren. Die Beschwerde ist kostenlos.
- Ärztekammer fragen. Hat die Praxis geschlossen, kann dir die Landesärztekammer sagen, wer die Akten heute verwahrt.
Wie lange Befunde aufbewahrt werden
Praxen und Kliniken müssen deine Patientenakte in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren (§ 630f Abs. 3 BGB). Für einzelne Unterlagen gelten längere Fristen. Wenn du ältere Befunde brauchst, lohnt sich die Anfrage trotzdem: Viele Praxen bewahren Unterlagen länger auf als vorgeschrieben.
Und die elektronische Patientenakte?
Seit 2025 haben gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte (ePA). Dort landen neue Befunde nach und nach. Ältere Unterlagen von vor der ePA-Einführung fehlen aber meistens, und nicht jede Praxis stellt alles ein. Für eine vollständige Gesundheitsgeschichte kommst du um eine direkte Anfrage bei Praxen und Kliniken deshalb oft nicht herum. Was die ePA kann und wie du dich anmeldest, erklären wir auf unserer Seite zur elektronischen Patientenakte.
Häufige Fragen
Muss ich für die Kopie meiner Befunde bezahlen?
Wie lange hat die Praxis Zeit, mir die Unterlagen zu schicken?
Muss ich begründen, warum ich meine Befunde haben möchte?
Wie lange werden Befunde aufbewahrt?
Was mache ich, wenn meine alte Praxis geschlossen hat?
Quellen
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung.