Der Check-up 35 ist die allgemeine Gesundheitsuntersuchung der gesetzlichen Krankenkassen: Ab 35 steht sie dir alle drei Jahre zu, zwischen 18 und 34 einmal. Dazu gehören ein ausführliches Gespräch, eine körperliche Untersuchung mit Blutdruck, ab 35 eine Blutabnahme mit Blutfetten und Nüchternblutzucker, ein Urintest und ein Blick auf deinen Impfstatus. Einmalig ab 35 kannst du dich dabei auch auf Hepatitis B und C testen lassen.
Was genau dazugehört, regelt die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Was deine Ergebnisse bedeuten, besprichst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.
Gesundheitsuntersuchung der Krankenkasse: wer Anspruch hat und wie oft
| Alter | Anspruch | Blut- und Urinwerte |
|---|---|---|
| 18 bis 34 | einmalig | nur bei entsprechendem Risikoprofil |
| ab 35 | alle drei Jahre | immer |
| ab 35 | einmalig zusätzlich: Test auf Hepatitis B und C | im Rahmen eines Check-ups |
„Alle drei Jahre“ wird in Kalenderjahren gezählt: Nach einem Check-up ist in den zwei folgenden Kalenderjahren keiner vorgesehen. Wer mit 35 im Jahr 2026 startet, kann den zweiten ab 1. Januar 2029 machen und den dritten ab 1. Januar 2032.
Den Hepatitis-Test gibt es nur einmal. Machst du ihn beim ersten Check-up nicht, kannst du ihn bei einem späteren nachholen.
Durchführen sollen den Check-up laut Richtlinie Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin, Internistinnen und Internisten sowie Ärztinnen und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, in der Regel also deine Hausarztpraxis. Für gesetzlich Versicherte ist er eine Kassenleistung nach § 25 SGB V.
Was beim Check-up untersucht wird
Die Richtlinie beschreibt fünf Bausteine:
- Anamnese. Fragen zu deiner Vorgeschichte und zu Krankheiten in der Familie, etwa Bluthochdruck, Herzkrankheiten, Diabetes, erhöhte Blutfette, Nieren- und Lungenerkrankungen und Krebs. Dazu persönliche Faktoren wie Rauchen, Alkohol, Bewegung, Übergewicht und dauerhafte seelische Belastung.
- Körperliche Untersuchung. Abhören von Herz, Lunge und Halsschlagadern, Abtasten des Bauchs, Fußpulse, Bewegungsapparat, Haut, Sinnesorgane, Nervensystem und Psyche, dazu Größe, Gewicht und Blutdruck.
- Labor. Blut- und Urinwerte, je nach Alter.
- Impfstatus. Die Praxis prüft, ob deine Impfungen den Empfehlungen der STIKO entsprechen. Bring deinen Impfpass mit, und falls er weg ist, hilft der Ratgeber Impfpass verloren.
- Beratung. Zum Schluss bespricht die Praxis die Ergebnisse und dein persönliches Risikoprofil mit dir.
Liegt ein Anhaltspunkt vor, kann die Praxis dein Herz-Kreislauf-Risiko zusätzlich mit einem Risikorechner abschätzen.
Check-up 35: welche Blutwerte gemessen werden
Ab 35 gehört die Blutabnahme immer dazu:
| Wert | Gruppe | Hinweis |
|---|---|---|
| Gesamtcholesterin | Blutfette (Lipidprofil) | |
| LDL-Cholesterin | Blutfette (Lipidprofil) | |
| HDL-Cholesterin | Blutfette (Lipidprofil) | |
| Triglyceride | Blutfette (Lipidprofil) | |
| Nüchternplasmaglucose | Blutzucker | wird nüchtern gemessen |
Dazu kommt ein Urin-Streifentest auf Eiweiß, Zucker, rote und weiße Blutkörperchen und Nitrit.
Mehr gehört nicht zum Laborteil. Ein großes Blutbild, Leber-, Nieren- oder Schilddrüsenwerte sind kein fester Bestandteil. Ergibt sich ein Verdacht auf eine Erkrankung, veranlasst die Praxis die weitere Abklärung als normale Krankenbehandlung. Referenzbereiche hängen vom Labor ab und stehen auf deinem Befund.
Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Test
Seit 2021 kannst du dich ab 35 einmalig im Rahmen eines Check-ups auf Hepatitis B und C testen lassen. Für Hepatitis B wird das Oberflächenantigen HBsAg bestimmt, für Hepatitis C werden Antikörper gesucht. Ist ein Test positiv, wird aus derselben Blutprobe nachgetestet, ob das Virus selbst nachweisbar ist (HBV-DNA oder HCV-RNA). Eine zweite Blutabnahme brauchst du dafür nicht.
Check-up ab 18: was anders ist
Zwischen 18 und 34 gibt es den Check-up einmal. Anamnese, Untersuchung, Impfstatus und Beratung sind gleich. Blutwerte werden nur bestimmt, wenn ein entsprechendes Risikoprofil vorliegt, zum Beispiel Erkrankungen in der Familie, starkes Übergewicht oder Bluthochdruck, dann dieselben wie ab 35. Ein Urintest und der Hepatitis-Test sind für diese Altersgruppe nicht vorgesehen.
Kurz zur Vorbereitung
Sag bei der Terminvereinbarung, dass es um die Gesundheitsuntersuchung geht, und frag, ob du zur Blutabnahme nüchtern kommen sollst. Bring Impfpass, Medikamentenliste und frühere Laborbefunde mit und notiere, welche Erkrankungen es bei Eltern und Geschwistern gibt. Ab 35 steht dir außerdem alle zwei Jahre das Hautkrebs-Screening zu, das wenn möglich mit dem Check-up verbunden werden soll.
Der Check-up selbst ist keine Krebsvorsorge. Die Krebsfrüherkennung ist in eigenen Richtlinien mit eigenen Altersgrenzen geregelt, etwa gynäkologische Früherkennung ab 20 oder Darmkrebs-Früherkennung ab 50. Alle Leistungen auf einen Blick zeigt die Übersicht Vorsorgeuntersuchungen nach Alter.
Nach dem Check-up
Die Ärztin oder der Arzt bespricht die Ergebnisse mit dir. Wenn es medizinisch angezeigt ist, bekommst du eine Präventionsempfehlung, eine ärztliche Bescheinigung für passende Präventionsangebote, etwa zu Bewegung oder Ernährung (§ 25 Abs. 1 SGB V).
Warum die Werte über die Jahre so oft verloren gehen
Ein einzelner Check-up ist eine Momentaufnahme. Aussagekräftig wird er, wenn du Blutfette, Blutzucker oder Blutdruck über mehrere Check-ups vergleichen kannst. Genau das ist in der Praxis mühsam:
- Die Werte bleiben in der Praxis. Meist werden sie mündlich erklärt, einen Laborbefund bekommst du nur, wenn du danach fragst. Die erste Kopie ist kostenlos (§ 630g BGB), wie das konkret geht, steht im Ratgeber Laborwerte vom Arzt bekommen.
- Praxiswechsel und Umzüge. Nach einigen Jahren liegen deine Check-ups bei verschiedenen Hausärzten. Welche das waren, erfährst du zuverlässig nur über die Leistungsübersicht deiner Krankenkasse (§ 305 SGB V).
- Jede Praxis einzeln. Pro Praxis ein eigenes Schreiben, manchmal eine Identitätsprüfung, Antworten per Post oder Fax. Die Praxis hat in der Regel einen Monat Zeit (Art. 12 Abs. 3 DSGVO), danach musst du nachhaken.
- Begrenzte Aufbewahrung. Praxen müssen die Behandlungsakte zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren (§ 630f Abs. 3 BGB). Was älter ist, kann weg sein, auch bei einer geschlossenen Praxis wird es schwierig.
Damit deine Check-up-Werte aus mehreren Jahren an einem Ort liegen, fordert anomalie sie für dich an: Nach einer einmaligen Vollmacht fragt anomalie zuerst deine Krankenkasse, bei welchen Praxen du warst, schreibt jede nach § 630g BGB und Art. 15 DSGVO an und hakt nach, wenn die Monatsfrist abläuft.

Du gibst einmal frei. Wir holen deine Befunde, auch die von vor Jahren.
- Einmal freigebenDu erteilst in der App eine Vollmacht. Damit darf anomalie deine Unterlagen in deinem Namen anfordern.
- Praxen findenanomalie fragt zuerst deine Krankenkasse nach deiner Leistungsübersicht. Daraus ergibt sich, bei welchen Praxen und Kliniken du warst, auch die, an die du dich nicht erinnerst.
- Anfragen und dranbleibenJede Praxis bekommt ein Schreiben nach § 630g BGB und Art. 15 DSGVO. Kommt nichts, erinnert anomalie automatisch und besteht auf der Monatsfrist.
- Alles an einem OrtAntworten per E-Mail oder Fax landen direkt in deinem Health Profile, Briefe scannst du mit der App. anomalie liest die Werte aus und ordnet sie.
Kein Faxgerät, kein Nachtelefonieren, keine Fristen im Kalender.
Befunde anfordern lassenWas sich ändern könnte
Der G-BA hat am 15. Oktober 2026 ein Verfahren gestartet, um den Check-up bis Ende 2027 zu überprüfen. Geprüft werden unter anderem Altersgrenzen, Zielgruppen, Häufigkeit und Inhalte, möglicherweise mit einem Schwerpunkt auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Bis zu einem Ergebnis gelten die hier beschriebenen Regeln, Stand 29. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Kostet der Check-up 35 etwas?
Nein, für gesetzlich Versicherte ist die Gesundheitsuntersuchung eine Kassenleistung nach § 25 SGB V. Bietet dir die Praxis zusätzliche Untersuchungen an, die du selbst bezahlen sollst, gehören diese nicht zum Check-up. Frag im Zweifel nach, was davon Kassenleistung ist.
Muss ich zum Check-up nüchtern kommen?
Ab 35 wird der Blutzucker als Nüchternwert bestimmt. Deshalb bitten viele Praxen, zur Blutabnahme nüchtern zu kommen. Was das genau heißt, etwa ob du Wasser trinken oder Medikamente nehmen darfst, sagt dir deine Praxis.
Wann kann ich den nächsten Check-up machen?
Nach einem Check-up ist in den zwei folgenden Kalenderjahren keiner vorgesehen. Hattest du ihn im Jahr 2026, ist der nächste ab dem 1. Januar 2029 möglich, unabhängig vom Monat.
Wird beim Check-up ein großes Blutbild gemacht?
Nein. Die Richtlinie sieht ab 35 Blutfette, Nüchternblutzucker und einen Urin-Streifentest vor, dazu einmalig den Test auf Hepatitis B und C. Weitere Werte bestimmt die Praxis, wenn es einen medizinischen Anlass gibt.
Bekomme ich meine Laborwerte schriftlich?
Die Praxis bespricht die Ergebnisse mit dir. Eine Kopie der Laborbefunde kannst du verlangen, die erste ist kostenlos (§ 630g BGB). Wie du auch ältere Unterlagen bekommst, erklärt unser Ratgeber Befunde vom Arzt anfordern.
Quellen
- G-BA: Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (Fassung vom 20.11.2020, in Kraft seit 12.02.2021), Abschnitt B I und III, Anlage 1
- G-BA: Gesundheitsuntersuchungen („Check-up“)
- § 25 SGB V: Gesundheitsuntersuchungen
- G-BA: Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (Hautkrebs-Screening ab 35, § 28 bis § 30)
- G-BA Pressemitteilung vom 15.10.2026: Hautkrebs-Screening und Check-up werden überprüft
- § 630f BGB: Dokumentation der Behandlung, Aufbewahrung zehn Jahre
- § 630g BGB: Einsichtnahme in die Behandlungsakte, erste Abschrift kostenlos
- § 305 SGB V: Auskünfte an Versicherte über in Anspruch genommene Leistungen
- Art. 12 und 15 DSGVO: Auskunftsrecht und Fristen
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