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Impfpass verloren: So rekonstruierst du deine Impfungen

Impfpass weg? Deine Impfungen stehen oft noch in Praxisakten, bei Apotheken oder in Kassendaten. So findest du deinen Impfstatus heraus und lässt nachtragen.

Von anomalie RedaktionGeprüft von Tim LaufenbergAktualisiert am 29. Oktober 2026

Wenn dein Impfpass verloren ist, lassen sich deine Impfungen oft trotzdem nachweisen: Sie stehen meist noch in den Akten der Praxen, die dich geimpft haben, manchmal bei Apotheken oder indirekt in den Abrechnungsdaten deiner Krankenkasse. Mit diesen Belegen kann dir eine Ärztin, ein Arzt oder eine Apotheke die Impfungen in einen neuen Impfausweis nachtragen. Was sich nicht belegen lässt, gilt als nicht gegeben, und ob etwas nachgeholt wird, besprichst du mit deiner Praxis.

Warum nur dokumentierte Impfungen zählen

Für die Praxis zählt nicht, woran du dich erinnerst, sondern was schriftlich belegt ist. Das Robert Koch-Institut formuliert die Grundregel klar: Nur dokumentierte Impfungen gelten als durchgeführt. Angaben aus dem Gedächtnis sind nach Erfahrung des RKI zu unzuverlässig, um daraus einen Impfplan abzuleiten. Eine Ausnahme nennt das RKI bei Windpocken.

Ein Bluttest hilft meist auch nicht, deinen Impfstatus herauszufinden. Antikörpertests sind laut RKI zum Nachweis früherer Impfungen grundsätzlich ungeeignet. Ein fehlender Wert beweist nicht, dass du nie geimpft wurdest, und ein vorhandener Wert beweist keine vollständige Grundimmunisierung.

Deshalb lohnt sich die Suche nach Belegen: Jede Impfung, die du nachweisen kannst, ist geklärt.

Impfstatus herausfinden: wo deine Impfungen dokumentiert sind

Jede Impfung muss nach § 22 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dokumentiert werden, mit Datum, Impfstoff, Chargennummer und der Krankheit, gegen die geimpft wurde. Wird kein Impfausweis vorgelegt, kommt der Eintrag in eine Impfbescheinigung. Zusätzlich halten Praxen die Impfung in deiner Behandlungsakte fest. Diese Spuren gibt es:

QuelleWas dort liegen kannSo kommst du dran
Hausarztpraxis, KinderarztpraxisImpfungen in der BehandlungsakteKopie der Akte anfordern, die erste ist kostenlos (§ 630g BGB)
Frühere Praxen und FachpraxenReiseimpfungen, Impfungen bei Gynäkologie oder Betriebsarztjede Praxis einzeln anfragen
ApothekeGrippe- oder COVID-19-Impfungen, die dort gegeben wurdenApotheke fragen, sie bewahrt die Dokumentation zehn Jahre auf
Krankenkasseabgerechnete Leistungen und die Praxen, bei denen du warstLeistungsübersicht beantragen (§ 305 SGB V)
GesundheitsamtImpfungen, die das Amt selbst gegeben hatbeim Amt deines damaligen Wohnorts nachfragen
Familie und Ablagenalte Kopien, Fotos des Passes, Impfbescheinigungen, ReiseunterlagenEltern fragen, Mails und Cloud-Ordner durchsuchen

Die Praxisakte ist die ergiebigste Quelle. Praxen müssen deine Behandlungsakte zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren (§ 630f Abs. 3 BGB). Du hast das Recht, die vollständige Akte einzusehen und eine Kopie zu bekommen, die erste kostenlos (§ 630g Abs. 1 BGB). Wie eine solche Anfrage grundsätzlich abläuft, zeigt der Ratgeber Befunde vom Arzt anfordern.

Die Krankenkasse zeigt dir, wo du warst. Sie muss dir auf Antrag mitteilen, welche Leistungen du in Anspruch genommen hast (§ 305 SGB V). Die Abrechnungsdaten der Praxen darf sie höchstens zehn Jahre aufbewahren (§ 304 SGB V). Ob einzelne Impfungen erkennbar sind, hängt davon ab, wie deine Kasse die Daten aufbereitet. Selbst wenn nicht: Du siehst, welche Praxen du besucht hast, und weißt, wo du fragen kannst. Mehr dazu im Ratgeber Leistungsübersicht der Krankenkasse anfordern.

Der Weg zum neuen Impfpass im Überblick

Zuerst gründlich suchen: Oft taucht der alte Pass in Versicherungsordnern, Reiseunterlagen oder bei den Eltern doch noch auf, und ein Foto davon ist schon ein Beleg. Dann sammelst du Belege aus Praxen, Apotheken und Ämtern, bei denen du geimpft wurdest. Mit diesen Belegen gehst du in deine Hausarztpraxis und lässt einen neuen Impfausweis anlegen. Was sich nicht belegen lässt, besprichst du dort. Vorlagen für die Anfragen findest du bei unseren Musterschreiben.

Warum die Rekonstruktion so mühsam ist

Impfungen sammeln sich über Jahrzehnte an vielen Orten. Genau das macht sie schwer zu rekonstruieren:

  • Die Stellen sind verstreut. Kinderarzt, Hausarzt, Frauenarzt, Betriebsarzt, Reisemedizin, Apotheke, Gesundheitsamt. Jede führt ihre eigene Dokumentation, und jede braucht eine eigene Anfrage.
  • Viele Impfungen sind älter als die Aufbewahrungsfrist. Grundimmunisierungen stammen meist aus der Kindheit. Zehn Jahre nach der letzten Behandlung darf die Akte vernichtet werden, alle Fristen erklärt der Ratgeber Aufbewahrungsfrist der Patientenakte.
  • Praxen schließen. Die Kinderarztpraxis von damals gibt es oft nicht mehr. Dann liegt die Akte bei einer Nachfolgepraxis oder einem Verwahrer, siehe Praxis geschlossen: Wo ist deine Patientenakte?.
  • Antworten dauern und kommen auf Papier. Praxen haben in der Regel einen Monat Zeit. Kopien kommen oft per Post, manchmal unvollständig, und wer nicht antwortet, muss erinnert werden.
  • Der Überblick fehlt. Welche Praxen du in zehn Jahren besucht hast, weißt du sicher nur über die Krankenkasse, und deren Daten reichen nicht weiter zurück.

Das lässt sich alles selbst erledigen. Bei fünf oder sechs Stellen bedeutet es aber viele Briefe und Wochen des Nachfassens.

Diese Arbeit übernimmt anomalie nach einer einmaligen Vollmacht: anomalie fragt zuerst deine Krankenkasse nach § 305 SGB V, bei welchen Praxen du warst, fordert dort deine Unterlagen nach § 630g BGB und Art. 15 DSGVO an, erinnert automatisch und hakt nach Ablauf der Monatsfrist nach. Antworten per E-Mail oder Fax landen in deinem Health Profile, Briefe per Post scannst du mit der App.

Empfang einer Arztpraxis mit wartenden Patientinnen und Patienten
anomalie übernimmt das

Du gibst einmal frei. Wir holen deine Befunde, auch die von vor Jahren.

  1. Einmal freigebenDu erteilst in der App eine Vollmacht. Damit darf anomalie deine Unterlagen in deinem Namen anfordern.
  2. Praxen findenanomalie fragt zuerst deine Krankenkasse nach deiner Leistungsübersicht. Daraus ergibt sich, bei welchen Praxen und Kliniken du warst, auch die, an die du dich nicht erinnerst.
  3. Anfragen und dranbleibenJede Praxis bekommt ein Schreiben nach § 630g BGB und Art. 15 DSGVO. Kommt nichts, erinnert anomalie automatisch und besteht auf der Monatsfrist.
  4. Alles an einem OrtAntworten per E-Mail oder Fax landen direkt in deinem Health Profile, Briefe scannst du mit der App. anomalie liest die Werte aus und ordnet sie.

Kein Faxgerät, kein Nachtelefonieren, keine Fristen im Kalender.

Befunde anfordern lassen

Impfpass nachtragen lassen: was eingetragen werden darf

Nach § 22 Abs. 1 IfSG darf jede Ärztin und jeder Arzt sowie jede Apothekerin und jeder Apotheker einen Nachtrag im Impfausweis bestätigen. Das Gesundheitsamt muss einen Nachtrag bestätigen, wenn du eine frühere Dokumentation der Impfung vorlegst, etwa einen beschädigten alten Pass.

Ein Nachtrag braucht eine Grundlage: einen Auszug aus einer Behandlungsakte, eine Impfbescheinigung, ein Foto oder eine Kopie deines alten Passes. Zu jeder Impfung gehören nach § 22 Abs. 2 IfSG unter anderem Datum, Name und Chargennummer des Impfstoffs sowie die Krankheit, gegen die geimpft wurde. Fehlen Angaben, entscheidet die Praxis, was sie bestätigen kann.

Der gelbe Impfausweis der WHO ist übrigens kein Muss. Laut RKI kann er als Impfausweis dienen, entscheidend ist, dass die Vorgaben aus § 22 IfSG eingehalten werden.

Wenn sich nichts mehr findet

Fehlende Unterlagen sind kein Grund, auf Schutz zu verzichten. Die STIKO empfiehlt, nicht dokumentierte Impfungen nach ihren Empfehlungen nachzuholen. Eine mögliche doppelte Impfung nimmt sie dabei bewusst in Kauf, mit einem etwas höheren Risiko für lokale Nebenwirkungen.

Für gesetzlich Versicherte umfasst der Anspruch auf Schutzimpfungen ausdrücklich auch das Nachholen von Impfungen und das Vervollständigen des Impfschutzes (Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA, § 11 Abs. 2). Für einzelne Impfungen setzt die Richtlinie Altersgrenzen, für Tetanus und Diphtherie beschreibt sie ein eigenes Vorgehen bei fehlendem Impfnachweis. Welche Impfungen in deinem Fall sinnvoll sind, besprichst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Welche Leistungen die Kasse in welchem Alter grundsätzlich zahlt, zeigt unser Überblick Vorsorgeuntersuchungen nach Alter.

Impfungen nachweisen für Masernschutz, Kita und Job

Am häufigsten fällt ein verlorener Impfpass auf, wenn ein Nachweis verlangt wird. Das wichtigste Beispiel ist der Masernschutz nach § 20 IfSG: Wer nach 1970 geboren ist und in einer Kita, Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung betreut wird oder dort arbeitet, muss ihn vor Beginn belegen. Dasselbe gilt etwa für alle, die in einer Arztpraxis oder Klinik tätig werden.

Anerkannt werden nach § 20 Abs. 9 IfSG:

  • die Impfdokumentation nach § 22 IfSG, also Impfpass oder Impfbescheinigung, oder ein ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Impfschutz,
  • ein ärztliches Zeugnis über eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass du aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kannst,
  • eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder einer früheren Einrichtung, dass ein solcher Nachweis dort schon vorlag.

Ob in deinem Fall ein Zeugnis oder eine Impfung der richtige Weg ist, klärst du mit deiner Praxis.

Und der elektronische Impfpass in der ePA?

Ein elektronischer Impfpass als eigene Anwendung der elektronischen Patientenakte ist geplant, aber noch nicht für alle verfügbar. Das Bundesgesundheitsministerium nennt ihn als Teil späterer Ausbaustufen, ohne festen Termin. Einige Krankenkassen bieten laut Ministerium schon an, Impfdaten in ihrer ePA-App selbst einzutragen. Frühere Impfungen stehen dort aber nur, wenn jemand sie einträgt.

Was die ePA heute kann, erklärt unsere Seite zur elektronischen Patientenakte. Ob deine ePA schon eingerichtet ist, prüfst du mit dem ePA-Check.

So verlierst du deine Impfdaten nicht noch einmal

  • Pass fotografieren. Nach jedem neuen Eintrag ein Foto aller Seiten. Bei einem Verlust ist das ein brauchbarer Beleg für den Nachtrag.
  • Kopien bei Praxiswechsel anfordern. Wenn du umziehst oder die Praxis wechselst, lass dir die Impfdokumentation mitgeben.
  • Alles an einem Ort sammeln. Impfpass, Impfbescheinigungen und Arztbriefe gehören zusammen, digital und auffindbar.

Häufige Fragen

Wie kann ich meine Impfungen nachweisen, wenn der Impfpass weg ist?

Mit jeder anderen Impfdokumentation: einer Kopie aus der Behandlungsakte der impfenden Praxis, einer Impfbescheinigung, einem Foto deines alten Passes. Auf dieser Grundlage dürfen Ärztinnen, Ärzte und Apotheken die Impfungen in einen neuen Impfausweis nachtragen (§ 22 IfSG). Für den Masernschutz reicht unter Umständen auch ein ärztliches Zeugnis über deine Immunität.

Kann ich mir einen neuen Impfpass einfach online bestellen?

Ein neues, leeres Heft bekommst du in der Regel in deiner Arztpraxis. Entscheidend ist aber nicht das Heft, sondern die Einträge: Frühere Impfungen nachtragen dürfen Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, und dafür brauchen sie einen Beleg wie eine Kopie aus der Behandlungsakte.

Reicht es, wenn ich mich an meine Impfungen erinnere?

Nein. Laut RKI gelten nur dokumentierte Impfungen als durchgeführt, Angaben aus der Erinnerung sind meist zu unsicher. Ausnahmen gibt es etwa bei Windpocken, wo auch eine frühere Erkrankung zählen kann. Was dir fehlt, besprichst du am besten mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.

Kann ein Bluttest zeigen, welche Impfungen ich hatte?

In der Regel nicht. Das RKI hält Antikörpertests zum Nachweis früherer Impfungen grundsätzlich für ungeeignet, nur in Ausnahmefällen sind sie angezeigt. Ein fehlender Wert beweist nicht, dass du nie geimpft wurdest, und ein vorhandener Wert ersetzt keine vollständige Grundimmunisierung.

Zahlt die Krankenkasse, wenn ich Impfungen nachholen muss?

Für gesetzlich Versicherte umfasst der Anspruch nach der Schutzimpfungs-Richtlinie ausdrücklich auch das Nachholen von Impfungen und das Vervollständigen des Impfschutzes, soweit die Richtlinie für einzelne Impfungen keine Altersgrenze setzt. Welche Impfungen für dich in Frage kommen, legt deine Praxis anhand der STIKO-Empfehlungen fest.

Wie lange bewahrt meine Hausarztpraxis Impfdaten auf?

Die Behandlungsakte muss mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden (§ 630f Abs. 3 BGB). Viele Praxen heben Unterlagen länger auf, verlassen kannst du dich darauf nicht. Impfungen aus deiner Kindheit sind deshalb oft nur noch dort zu finden, wo die Praxis freiwillig länger archiviert.

Quellen

  1. § 22 IfSG: Impfdokumentation und Nachtrag im Impfausweis
  2. RKI: Wie soll bei fehlender Impfdokumentation vorgegangen werden?
  3. RKI: Häufige Fragen zur Impfdokumentation (Stand 03.02.2026)
  4. G-BA: Schutzimpfungs-Richtlinie (in Kraft seit 29.10.2026)
  5. § 20 IfSG: Nachweis des Masernschutzes (Abs. 8 und 9)
  6. § 630f BGB: Dokumentation der Behandlung, Aufbewahrung zehn Jahre
  7. § 630g BGB: Einsichtnahme in die Behandlungsakte, erste Abschrift kostenlos
  8. § 305 SGB V: Auskünfte der Krankenkasse an Versicherte
  9. § 304 SGB V: Aufbewahrungsfristen für Abrechnungsdaten der Krankenkassen
  10. Bundesgesundheitsministerium: Elektronischer Impfpass

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