Welche Vorsorgeuntersuchungen die Krankenkasse in welchem Alter zahlt, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. Ab 18 gibt es einmal einen Check-up, Frauen haben ab 20 Anspruch auf gynäkologische Krebsfrüherkennung, ab 35 kommen für alle der Check-up alle drei Jahre und das Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre dazu, ab 50 die Darmkrebs-Früherkennung. Die vollständige Übersicht nach Alter und Geschlecht steht in der Tabelle unten, Stand 29. Oktober 2026.
Diese Seite beschreibt, was die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht. Welche Untersuchung für dich sinnvoll ist, besprichst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.
Die Tabelle: Vorsorge nach Alter und Geschlecht
| Alter | Für wen | Leistung | Wie oft |
|---|---|---|---|
| 18 bis 34 | alle | Gesundheitsuntersuchung (Check-up) | einmalig |
| ab 20 | Frauen | Gynäkologische Untersuchung zur Krebsfrüherkennung | einmal im Kalenderjahr |
| 20 bis 34 | Frauen | Zellabstrich vom Gebärmutterhals (Pap-Test) | einmal im Kalenderjahr |
| unter 25 | Frauen | Chlamydien-Test aus dem Urin | einmal im Jahr |
| ab 30 | Frauen | Abtasten der Brust und der Lymphknoten | einmal im Kalenderjahr |
| ab 35 | alle | Check-up mit Blut- und Urinuntersuchung | alle drei Jahre |
| ab 35 | alle | Test auf Hepatitis B und C beim Check-up | einmalig |
| ab 35 | alle | Hautkrebs-Screening | alle zwei Jahre |
| ab 35 | Frauen | Kombinationstest aus HPV-Test und Pap-Abstrich | alle drei Jahre |
| ab 45 | Männer | Untersuchung von Prostata und äußerem Genitale | einmal im Kalenderjahr |
| ab 50 | alle | Darmkrebs: Stuhltest oder Darmspiegelung | Stuhltest alle zwei Jahre oder bis zu zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren |
| 50 bis 75 | Frauen | Mammographie-Screening | alle zwei Jahre |
| 50 bis 75 | starke Raucher und ehemalige starke Raucher | Niedrigdosis-CT der Lunge | alle zwölf Monate |
| ab 65 | Männer | Ultraschall der Bauchaorta | einmalig |
Quellen: Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie, Krebsfrüherkennungs-Richtlinie und oKFE-Richtlinie des G-BA in der jeweils geltenden Fassung.
Ab 18: der erste Check-up
Zwischen 18 und 34 hast du einmalig Anspruch auf eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung mit Gespräch, körperlicher Untersuchung, Blutdruck und Blick auf deinen Impfstatus. Blutwerte gibt es in diesem Alter nur bei einem entsprechenden Risikoprofil. Was genau dazugehört und welche Werte ab 35 gemessen werden, erklärt der Ratgeber Check-up 35.
Frauen bis zum 25. Geburtstag können sich zusätzlich einmal im Jahr per Urinprobe auf Chlamydien testen lassen.
Vorsorge für Frauen ab 20 und ab 30
Ab 20 können Frauen einmal im Kalenderjahr eine gynäkologische Untersuchung zur Krebsfrüherkennung wahrnehmen. Bis 34 gehört jährlich ein Zellabstrich vom Gebärmutterhals dazu, der Pap-Test. Ab 30 kommt das Abtasten der Brust und der umliegenden Lymphknoten dazu, einschließlich einer Anleitung zur Selbstuntersuchung.
Ab 35 gibt es statt des jährlichen Pap-Tests alle drei Jahre einen Kombinationstest aus HPV-Test und Pap-Abstrich. Die gynäkologische Untersuchung selbst bleibt jährlich möglich, eine Altersobergrenze gibt es nicht. Zwischen 20 und 65 bekommst du alle fünf Jahre Post von deiner Krankenkasse mit Informationen zum Programm.
Ab 35: Check-up, Hepatitis und Haut
- Check-up alle drei Jahre, jetzt immer mit Blutfetten, Nüchternblutzucker und Urintest. Nach einem Check-up ist in den zwei folgenden Kalenderjahren keiner vorgesehen.
- Hepatitis B und C, einmalig im Rahmen eines Check-ups.
- Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre: Eine Ärztin oder ein Arzt sieht sich die gesamte Haut an, einschließlich der Kopfhaut. Es soll wenn möglich mit dem Check-up verbunden werden.
Vorsorge für Männer ab 40 und ab 45
Eine eigene Kassenleistung, die genau mit 40 beginnt, gibt es nicht. Zwischen 35 und 44 stehen Männern der Check-up, der einmalige Hepatitis-Test und das Hautkrebs-Screening zur Verfügung.
Ab 45 haben Männer einmal im Kalenderjahr Anspruch auf eine Krebsfrüherkennung von Prostata und äußerem Genitale: Gespräch, Abtasten des Genitales und der Lymphknoten sowie Abtasten der Prostata vom Enddarm aus. Ein PSA-Bluttest gehört nicht zu den Leistungen, die die Richtlinie für diese Untersuchung nennt.
Welche Vorsorge ab 50? Darm, Brust und Lunge
Darmkrebs. Ab 50 haben Frauen und Männer seit April 2025 die gleiche Wahl zwischen einem Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre und einer Darmspiegelung. Insgesamt sind höchstens zwei Früherkennungs-Darmspiegelungen im Abstand von mindestens zehn Jahren vorgesehen. Wer die erste erst ab 65 macht, hat nur Anspruch auf diese eine. Ist ein Stuhltest auffällig, besteht immer Anspruch auf eine Darmspiegelung zur Abklärung. Die Krankenkasse lädt mit 50, 55, 60 und 65 ein.
Brustkrebs. Frauen zwischen 50 und 75 werden alle zwei Jahre von der Zentralen Stelle ihrer Region zum Mammographie-Screening eingeladen.
Lungenkrebs. Seit April 2026 gibt es ein Screening mit Niedrigdosis-CT für Menschen zwischen 50 und 75, die stark rauchen oder geraucht haben. Voraussetzung sind laut G-BA mindestens 25 Jahre Zigarettenkonsum und mindestens 15 Packungsjahre, Rauchpausen dürfen in diesem Zeitraum nicht länger als zehn Jahre gewesen sein. Ein Packungsjahr entspricht einer Packung mit 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr. Ist der Befund unauffällig, besteht nach zwölf Monaten wieder Anspruch.
Ab 65: Bauchaorta
Männer ab 65 haben einmalig Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung der Bauchaorta, um eine Erweiterung (Aneurysma) früh zu erkennen.
Impfungen gehören auch dazu
Neben den Untersuchungen zahlt die Krankenkasse Schutzimpfungen nach der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA. Für Erwachsene sind unter anderem diese Standardimpfungen vorgesehen:
| Alter | Standardimpfung |
|---|---|
| ab 18 | Auffrischung gegen Tetanus und Diphtherie alle zehn Jahre, die nächste fällige einmal zusammen mit Keuchhusten |
| ab 18, nach 1970 geboren | einmalige Masernimpfung, wenn ungeimpft, nur einmal geimpft oder Impfstatus unklar |
| ab 60 | Grippe einmal pro Saison, Pneumokokken einmalig, Gürtelrose zweimal im Abstand von zwei bis sechs Monaten |
| ab 75 | RSV einmalig, COVID-19 einmal pro Saison |
Für bestimmte Vorerkrankungen oder Berufe gibt es weitere Indikationsimpfungen. Beim Check-up wird dein Impfstatus geprüft. Ist der Impfpass weg, hilft der Ratgeber Impfpass verloren.
Warum der Überblick über die Jahre schwierig ist
Die Tabelle sagt dir, was dir zusteht. Im Alltag scheitert es an zwei anderen Fragen: Was ist bei mir gerade fällig, und was kam beim letzten Mal heraus?
- Unterschiedliche Rhythmen. Jährlich nach Kalenderjahr, alle zwei oder drei Jahre, alle zwölf Monate, einmalig, zehn Jahre Abstand: Wer mehrere Programme nutzt, verliert schnell den Überblick.
- Verteilte Befunde. Check-up beim Hausarzt, Hautkrebs-Screening bei der Dermatologin, Pap-Test in der Frauenarztpraxis, Darmspiegelung in der Gastroenterologie. Jede Praxis hat nur ihren Teil.
- Ergebnisse oft nur mündlich. Blutfette oder Blutzucker werden besprochen, aber selten mitgegeben. Aussagekräftig werden sie erst im Vergleich über mehrere Check-ups.
- Jede Kopie ist eine eigene Anfrage. Die erste Kopie deiner Behandlungsakte ist zwar kostenlos (§ 630g BGB), aber du musst jede Praxis einzeln anschreiben, nach Praxiswechseln oder Umzügen erst einmal herausfinden, wo du überhaupt warst, und nachhaken, wenn nichts kommt. Wie du Werte gezielt anforderst, erklärt der Ratgeber Laborwerte vom Arzt bekommen.
- Begrenzte Aufbewahrung. Praxen müssen die Behandlungsakte zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren (§ 630f Abs. 3 BGB). Ältere Vorsorgebefunde können also schon vernichtet sein, mehr dazu unter Aufbewahrungsfrist der Patientenakte.
Damit deine Vorsorgeergebnisse über die Jahre an einem Ort liegen, fordert anomalie sie für dich an: Nach einer einmaligen Vollmacht fragt anomalie zuerst deine Krankenkasse, bei welchen Praxen du warst (§ 305 SGB V), schreibt jede davon nach § 630g BGB und Art. 15 DSGVO an und hakt nach, wenn die Monatsfrist abläuft.

Du gibst einmal frei. Wir holen deine Befunde, auch die von vor Jahren.
- Einmal freigebenDu erteilst in der App eine Vollmacht. Damit darf anomalie deine Unterlagen in deinem Namen anfordern.
- Praxen findenanomalie fragt zuerst deine Krankenkasse nach deiner Leistungsübersicht. Daraus ergibt sich, bei welchen Praxen und Kliniken du warst, auch die, an die du dich nicht erinnerst.
- Anfragen und dranbleibenJede Praxis bekommt ein Schreiben nach § 630g BGB und Art. 15 DSGVO. Kommt nichts, erinnert anomalie automatisch und besteht auf der Monatsfrist.
- Alles an einem OrtAntworten per E-Mail oder Fax landen direkt in deinem Health Profile, Briefe scannst du mit der App. anomalie liest die Werte aus und ordnet sie.
Kein Faxgerät, kein Nachtelefonieren, keine Fristen im Kalender.
Befunde anfordern lassenWas sich bald ändert
- Mammographie ab 45. Der G-BA hat am 15. Oktober 2026 beschlossen, die untere Altersgrenze auf 45 zu senken. Wenn das Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet, tritt der Beschluss am 1. August 2027 in Kraft. Frauen von 45 bis 49 können sich dann voraussichtlich selbst anmelden, persönliche Einladungen soll es voraussichtlich ab Januar 2028 geben.
- Check-up und Hautkrebs-Screening auf dem Prüfstand. Der G-BA überprüft beide Angebote bis Ende 2027, unter anderem Altersgrenzen, Häufigkeit und ein mögliches risikobasiertes Vorgehen. Bis zu einer Entscheidung gelten die bisherigen Regeln.
Die Teilnahme an allen Programmen ist freiwillig. Was die elektronische Patientenakte zu deinen Vorsorgebefunden beiträgt und wo ihre Grenzen liegen, erklärt unsere Seite zur elektronischen Patientenakte.
Häufige Fragen
Was bedeutet „jährlich“ bei Vorsorgeuntersuchungen?
Bei der Krebsfrüherkennung ist das Kalenderjahr gemeint. Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie erlaubt jährliche und mehrjährige Untersuchungen ab Beginn des jeweiligen Kalenderjahres, du musst also nicht genau zwölf Monate warten. Anders beim Mammographie-Screening und beim Lungenkrebs-Screening: Dort zählen Monate.
Gilt die Tabelle auch für privat Versicherte?
Nein. Die Übersicht beschreibt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach den Richtlinien des G-BA. Bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich der Umfang nach deinem Tarif, frag dort im Zweifel nach.
Muss ich auf die Einladung meiner Krankenkasse warten?
Nein. Einladungen gibt es für die organisierten Programme zu Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs, beim Mammographie-Screening kommt sie von der Zentralen Stelle. Deinen Anspruch kannst du im Rahmen der Altersgrenzen und Abstände aber auch ohne Einladung nutzen.
Ist die Teilnahme an der Krebsfrüherkennung Pflicht?
Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Zu den Programmen gibt es Versicherteninformationen des G-BA, die Vor- und Nachteile wie Fehlalarme oder Überdiagnosen erklären. Ob eine Untersuchung für dich passt, besprichst du am besten mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.
Wie finde ich heraus, wann ich welche Vorsorge zuletzt hatte?
Deine Krankenkasse muss dir auf Antrag sagen, welche Leistungen sie für dich abgerechnet hat (§ 305 SGB V). Wie du diese Übersicht bekommst, erklärt der Ratgeber Leistungsübersicht der Krankenkasse. Die Befunde selbst bekommst du bei der jeweiligen Praxis.
Quellen
- G-BA: Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen (Übersicht)
- G-BA: Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (in Kraft seit 12.02.2021)
- G-BA: Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (in Kraft seit 12.03.2026)
- G-BA: Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme, oKFE-RL (in Kraft seit 02.10.2026)
- G-BA: Schutzimpfungs-Richtlinie (in Kraft seit 29.10.2026)
- G-BA: Lungenkrebs-Früherkennung mit Niedrigdosis-CT
- G-BA: Chlamydien-Screening
- G-BA Pressemitteilung vom 15.10.2026: Mammographie-Screening künftig auch für Frauen von 45 bis 49 Jahren
- G-BA Pressemitteilung vom 15.10.2026: Hautkrebs-Screening und Check-up werden überprüft
- § 630g BGB: Einsichtnahme in die Behandlungsakte, erste Abschrift kostenlos
- § 630f BGB: Dokumentation der Behandlung, Aufbewahrung zehn Jahre
- § 305 SGB V: Auskünfte an Versicherte über in Anspruch genommene Leistungen
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. So arbeitet unsere Redaktion