Röntgen-, MRT- und CT-Bilder forderst du bei der Praxis oder Klinik an, in der die Aufnahmen gemacht wurden, meist einer Radiologie. Du hast Anspruch auf eine Kopie, die erste kostenlos (§ 630g BGB, Art. 15 DSGVO), zum Beispiel als DICOM-CD, USB-Stick oder Download. Bitte ausdrücklich um die Bilder und den schriftlichen Befundbericht, denn das sind zwei verschiedene Dinge.
Bilder und Befund: zwei verschiedene Dinge
Nach einer Röntgen-, CT- oder MRT-Untersuchung entstehen zwei Arten von Unterlagen:
| Bilder | Befundbericht | |
|---|---|---|
| Was es ist | die Aufnahmen selbst, bei CT und MRT oft hunderte Schichtbilder | der Text der Radiologin mit Beschreibung und Beurteilung |
| Format | DICOM-Dateien auf CD, DVD, USB-Stick oder per Download | Brief oder PDF |
| Wer es bekommt | du auf Anfrage, weiterbehandelnde Ärzte auf Anforderung | oft nur die überweisende Praxis |
| Wofür du es brauchst | Zweitmeinung, Vergleich mit späteren Aufnahmen, Operation | eigene Übersicht, Arztwechsel, Versicherung |
Viele bekommen nach der Untersuchung nur eins von beiden: eine CD mit Bildern, während der Befund an die überweisende Praxis geht, oder umgekehrt. Den Befundbericht bekommst du auch bei der überweisenden Praxis, siehe Arztbrief anfordern.
Welche Rechte du hast
- § 630g BGB: Du darfst die vollständige Behandlungsakte einsehen und Kopien verlangen, auch elektronisch. Seit dem 6. Februar 2026 ist die erste Abschrift kostenlos. Zur Akte gehören auch die Bilddaten.
- Art. 15 DSGVO: Die erste Kopie deiner Daten ist unentgeltlich. Fragst du elektronisch an, bekommst du sie in einem gängigen elektronischen Format. Einen Grund musst du nicht nennen (EuGH, C-307/22).
- § 85 Abs. 3 StrlSchG: Bei Röntgen, CT und Nuklearmedizin muss dir die Praxis auf Wunsch zusätzlich eine Abschrift der Aufzeichnungen überlassen, etwa zu Zeitpunkt, Art der Untersuchung, Befund und Strahlenexposition.
Die Praxis muss spätestens nach einem Monat liefern (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Wie du an alle übrigen Unterlagen kommst, steht im Ratgeber Befunde vom Arzt anfordern.
MRT- und CT-Bilder anfordern: der Ablauf
Die Bilder liegen dort, wo das Gerät stand: in der Radiologie, im Krankenhaus oder bei Fachärzten mit eigenem Gerät, etwa in der Orthopädie oder Zahnmedizin. Frag schriftlich an und nenne Art der Untersuchung, Körperregion und Datum. Bitte um die Bilder im DICOM-Format auf CD, USB-Stick oder per Download-Link und um den Befundbericht als PDF. Die Praxis darf prüfen, ob die Anfrage von dir kommt. Einen passenden Brief erstellt der Musterschreiben-Generator.
DICOM-CD anfordern und öffnen
DICOM ist der internationale Standard für medizinische Bilder. Eine DICOM-Datei enthält neben dem Bild auch Angaben zur Untersuchung, ein normales Bildprogramm öffnet sie deshalb meist nicht.
- Viewer auf der CD: Viele Patienten-CDs enthalten ein Anzeigeprogramm im Hauptordner.
- Eigener DICOM-Viewer: Es gibt kostenlose Programme für Windows, macOS und Linux und Apps fürs Smartphone. Wähle einen, der die ganze Untersuchung auf einmal öffnet.
- Die Datei DICOMDIR: Sie ist das Inhaltsverzeichnis der CD. Öffnest du sie im Viewer, lädt er alle Serien.
- Kein Laufwerk: Viele neue Laptops haben keins mehr, dann hilft ein externes.
Kopiere den Inhalt der CD auf deinen Rechner, CDs können mit den Jahren unlesbar werden. Die Bilder zu deuten, ist Aufgabe der Radiologin; Fragen dazu besprichst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.
Warum es bei Bildern besonders umständlich ist
Eine einzelne CD abzuholen, ist überschaubar. Alle Aufnahmen der letzten Jahre zusammenzutragen, ist deutlich mehr Arbeit:
- Du musst wissen, wo das Gerät stand. Die überweisende Praxis hat meist nur den Befund. Welche Radiologien, Kliniken und Facharztpraxen dich über die Jahre untersucht haben, zeigt dir verlässlich nur die Leistungsübersicht deiner Krankenkasse.
- Jede Stelle ist eine eigene Anfrage. Mit eigener Identitätsprüfung und eigener Monatsfrist.
- Bilder und Befund kommen getrennt. Oft kommt nur eins, und du fragst ein zweites Mal nach.
- Die CD kommt per Post. Ein Download-Link ist längst nicht überall Standard, und ohne Laufwerk oder passenden Viewer kommst du nicht an die Bilder.
- Manche Praxen verweisen weiter oder verlangen Geld. Etwa mit dem Hinweis, die Bilder seien schon an die überweisende Ärztin gegangen. An deinem Anspruch ändert das nichts, kostet dich aber eine weitere Runde.
- Die Frist läuft. Röntgen- und CT-Bilder Erwachsener müssen nur zehn Jahre aufbewahrt werden. In der ePA fehlen ältere Aufnahmen und Befunde meist ganz.
anomalie übernimmt den Papierteil: Nach einer einmaligen Vollmacht fragt anomalie zuerst deine Krankenkasse nach § 305 SGB V, wo du untersucht wurdest, fordert dann bei jeder Praxis und Klinik deine Unterlagen nach § 630g BGB und Art. 15 DSGVO an, auch die Befundberichte aus der Radiologie, und fasst nach Ablauf der Monatsfrist automatisch nach.

Du gibst einmal frei. Wir holen deine Befunde, auch die von vor Jahren.
- Einmal freigebenDu erteilst in der App eine Vollmacht. Damit darf anomalie deine Unterlagen in deinem Namen anfordern.
- Praxen findenanomalie fragt zuerst deine Krankenkasse nach deiner Leistungsübersicht. Daraus ergibt sich, bei welchen Praxen und Kliniken du warst, auch die, an die du dich nicht erinnerst.
- Anfragen und dranbleibenJede Praxis bekommt ein Schreiben nach § 630g BGB und Art. 15 DSGVO. Kommt nichts, erinnert anomalie automatisch und besteht auf der Monatsfrist.
- Alles an einem OrtAntworten per E-Mail oder Fax landen direkt in deinem Health Profile, Briefe scannst du mit der App. anomalie liest die Werte aus und ordnet sie.
Kein Faxgerät, kein Nachtelefonieren, keine Fristen im Kalender.
Befunde anfordern lassenWenn die Praxis die Bilder nicht herausgibt
Die Praxis, die die Aufnahmen gemacht hat, muss sie aufbewahren und dir eine Kopie geben, die erste kostenlos. Erinnere nach Ablauf der Monatsfrist freundlich mit Verweis auf § 630g BGB und Art. 15 DSGVO. Reagiert sie gar nicht, kannst du dich bei der Datenschutzaufsicht deines Bundeslands beschweren (Art. 77 DSGVO). Weitere Schritte findest du im Ratgeber Arzt gibt Befunde nicht heraus.
Röntgen, CT, MRT: welche Fristen gelten
Röntgen und CT arbeiten mit Röntgenstrahlung, die Nuklearmedizin mit radioaktiven Stoffen. Für sie gilt das Strahlenschutzgesetz: Aufbewahrung zehn Jahre bei Erwachsenen, bei Minderjährigen bis zum 28. Geburtstag und 30 Jahre nach einer Strahlentherapie (§ 85 Abs. 2 StrlSchG). Die Praxis muss die Bilder so speichern, dass sie über die ganze Frist lesbar bleiben, und bei der Weitergabe sicherstellen, dass sie mit den Originaldaten übereinstimmen (§ 127 StrlSchV).
Die MRT arbeitet ohne ionisierende Strahlung, mit Magnetfeldern und Radiowellen. Für MRT-Bilder gilt deshalb die allgemeine Frist der Patientenakte von zehn Jahren. Dein Recht auf eine Kopie ist bei allen Verfahren dasselbe. Einen Überblick gibt der Ratgeber Aufbewahrungsfrist der Patientenakte. Hat die Radiologie inzwischen geschlossen, hilft der Ratgeber Praxis geschlossen: Wo ist deine Patientenakte?
Behalte den Überblick über deine Aufnahmen
Seit Ende 2018 müssen Praxen keinen Röntgenpass mehr anbieten. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt trotzdem, einen zu führen: mit Einrichtung, Körperregion, Art der Untersuchung und Datum. So finden Ärztinnen und Ärzte frühere Aufnahmen und unnötige Wiederholungen lassen sich vermeiden. Was die ePA dazu beitragen kann, erklärt unsere Seite zur elektronischen Patientenakte.
Häufige Fragen
Muss ich für die Röntgen-CD bezahlen?
Für die erste Kopie nicht. Seit Februar 2026 steht in § 630g Abs. 1 BGB ausdrücklich, dass die erste Abschrift der Behandlungsakte kostenlos ist, und das gilt auch für Bilddaten. Für weitere Kopien darf die Praxis ein angemessenes Entgelt verlangen. Mehr dazu im Ratgeber Kosten für die Kopie der Patientenakte.
Bekomme ich die Originalbilder?
Nein, die Praxis muss die Bilder selbst aufbewahren und gibt dir eine Kopie. Bei digitalen Aufnahmen ist das kein Nachteil, denn eine DICOM-Kopie ist eine Kopie der digitalen Bilddaten selbst.
Kann ich MRT- oder CT-Bilder auf dem Handy ansehen?
Ein Befundbericht als PDF lässt sich überall öffnen. Für DICOM-Bilder brauchst du einen DICOM-Viewer, den es auch als App gibt. Bietet die Praxis einen Download-Link an, ist der oft auch auf dem Handy nutzbar.
Wie lange kann ich alte Röntgenbilder noch anfordern?
Röntgen- und CT-Unterlagen von Erwachsenen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden, von Minderjährigen bis zum 28. Geburtstag und nach einer Strahlentherapie 30 Jahre (§ 85 Abs. 2 StrlSchG). Für MRT-Bilder gilt die allgemeine Frist von zehn Jahren.
Darf meine neue Ärztin die Bilder direkt bei der Radiologie anfordern?
Ja. Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet die Radiologie, weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzten Auskunft zu geben und ihnen Bilder und Aufzeichnungen vorübergehend zu überlassen (§ 85 Abs. 3 Nr. 3 StrlSchG). Eine eigene Kopie für deine Unterlagen bekommst du damit aber nicht, die forderst du selbst an.
Was mache ich, wenn sich die CD nicht öffnen lässt?
Prüfe, ob dein Rechner ein passendes Laufwerk hat und ob du die Datei DICOMDIR in einem DICOM-Viewer geöffnet hast. Ist die CD beschädigt oder unlesbar, frag bei der Praxis nach einer neuen CD oder einem Download-Link.
Quellen
- § 630g BGB: Einsichtnahme in die Behandlungsakte (Fassung seit 6. Februar 2026)
- § 85 Strahlenschutzgesetz: Aufzeichnungen, Aufbewahrung, Abschrift für Patientinnen und Patienten
- § 127 Strahlenschutzverordnung: Aufbewahrung und Weitergabe von Bilddaten
- Art. 12, 15 und 77 DSGVO: Fristen, Recht auf Kopie in gängigem elektronischem Format, Beschwerde
- EuGH, Urteil vom 26.10.2023, C-307/22 (kostenlose erste Kopie der Patientenakte)
- § 305 SGB V: Auskünfte an Versicherte
- Bundesamt für Strahlenschutz: Röntgenpass
- Bundesamt für Strahlenschutz: Magnetresonanztomographie
- DICOM Standards Committee (NEMA): Images on CDs
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