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ICD-10-Code verstehen: Diagnosen auf Krankschreibung und Abrechnung

Ein ICD-10-Code wie J06.9 G verschlüsselt eine Diagnose. So liest du Buchstabe, Ziffern und Zusatzkennzeichen und wo du Codes nachschlagen und korrigieren lässt.

Aktualisiert
06. November 2026

Ein ICD-10-Code ist der Schlüssel, mit dem Ärztinnen und Ärzte in Deutschland eine Diagnose verschlüsseln: ein Buchstabe, zwei Ziffern, oft ein Punkt und weitere Ziffern, zum Beispiel J06.9. Der Buchstabe nennt die Krankheitsgruppe, die Ziffern grenzen die Diagnose ein. Ein Buchstabe dahinter, etwa G oder V, sagt, wie sicher die Diagnose ist. Solche Codes stehen auf deiner Krankschreibung, in der Abrechnung mit der Krankenkasse und in deiner elektronischen Patientenakte.

Hier erfährst du, wie ein Code aufgebaut ist, wie du ihn nachschlägst, wer ihn sehen darf und was du tust, wenn eine Diagnose falsch verschlüsselt ist. Wichtig vorab: Dieser Ratgeber erklärt das System. Was eine Diagnose für dich bedeutet, besprichst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.

Was die ICD-10-GM ist

ICD steht für „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“ der Weltgesundheitsorganisation. In Deutschland gilt eine angepasste Fassung, die ICD-10-GM (German Modification). Sie ist laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung. Das BfArM gibt sie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums heraus, seit dem 1. Januar 2026 gilt die Version 2026. Eine neue Version tritt jeweils zum Jahresbeginn in Kraft; ab der Version 2026 stellt das BfArM das Vorschlagsverfahren für Änderungen auf einen dreijährigen Turnus um.

Dass Kassenpraxen überhaupt Codes verwenden müssen, regelt § 295 SGB V: Diagnosen auf Arbeitsunfähigkeitsdaten und in den Abrechnungsunterlagen sind nach der deutschen Fassung der ICD zu verschlüsseln. Für Krankenhäuser gilt dasselbe nach § 301 SGB V. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) hat die Klassifikation 22 Kapitel mit rund 16.000 Codes. Verantwortlich für die richtige Kodierung ist die Ärztin oder der Arzt, der dich behandelt hat.

Die neuere ICD-11 der WHO ist am 1. Januar 2022 grundsätzlich in Kraft getreten. Für Diagnosen in Praxen und Kliniken bleibt in Deutschland bis zu ihrer Einführung aber die ICD-10-GM gültig, und die Umstellung wird laut BfArM noch mehrere Jahre dauern.

So ist ein ICD-10-Code aufgebaut

Nimm das Beispiel J06.9 G, einen Code für eine Atemwegsinfektion:

TeilBeispielBedeutung
BuchstabeJKapitel bzw. Krankheitsgruppe, hier Krankheiten der Atemwege
Zwei ZiffernJ06dreistellige Kategorie: akute Infektionen der oberen Atemwege
Punkt und ZifferJ06.9vierstellige Unterteilung, hier „nicht näher bezeichnet“
ZusatzkennzeichenGgesicherte Diagnose (gehört nicht zum Code selbst)

Die ICD-Code-Suche von gesund.bund.de erklärt J06.9 als „akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet“. Die 9 hinter dem Punkt steht hier also dafür, dass keine genauere Angabe gemacht wurde. Manche Codes haben noch eine fünfte Stelle, die weiter unterscheidet.

Einige Anfangsbuchstaben, die du oft siehst (Auswahl nach der ICD-Code-Suche des Bundesgesundheitsministeriums):

  • A und B: Infektionskrankheiten, etwa A09 für eine Magen-Darm-Entzündung infektiösen oder nicht näher bezeichneten Ursprungs
  • J: Krankheiten der Atemwege, etwa J00 für einen Erkältungsschnupfen
  • R: Symptome und auffällige Befunde ohne gesicherte Ursache, etwa R05 für Husten
  • S und T: Verletzungen und Vergiftungen
  • U: Schlüsselnummern für besondere Zwecke, etwa U09 für einen Post-COVID-Zustand
  • Z: Faktoren und Anlässe, die zum Kontakt mit dem Gesundheitswesen führen, etwa Vorsorge oder frühere Erkrankungen, zum Beispiel Z00 für eine Untersuchung bei Personen ohne Beschwerden

Ein Code aus der Gruppe R beschreibt ein Symptom, keine geklärte Ursache. Laut KBV soll er nur stehen, wenn keine genauere Diagnose möglich ist oder die Abklärung am Quartalsende noch nicht abgeschlossen ist.

Die Buchstaben hinter dem Code: G, V, A, Z und R, L, B

Hinter dem Code steht oft ein einzelner Buchstabe. Das sind Zusatzkennzeichen, die die KBV so definiert:

ZeichenBedeutungWas es aussagt
Ggesicherte Diagnosenach medizinisch-wissenschaftlichen Grundsätzen gesichert
VVerdachtsdiagnoseweder gesichert noch ausgeschlossen
Aausgeschlossene Diagnoseein vorheriger Verdacht hat sich nicht bestätigt
ZZustand nachdie Erkrankung besteht nicht mehr, auch symptomlos
RrechtsSeitenangabe
LlinksSeitenangabe
BbeidseitigSeitenangabe

Zwei Stellen lösen besonders oft Sorgen aus. Ein A heißt das Gegenteil einer Diagnose: Der Verdacht wurde ausgeräumt. Und das Zusatzkennzeichen Z („Zustand nach“) ist etwas anderes als ein Code, der mit Z beginnt. Weitere Kürzel aus Befunden, etwa o. B. oder V. a., erklärt der Ratgeber Abkürzungen im Arztbrief.

Manchmal stehen zwei Codes mit den Zeichen † und * zusammen. Das ist das Kreuz-Stern-System: Der Kreuz-Code nennt die Ursache, der Stern-Code die Ausprägung (Manifestation). Codes mit Ausrufezeichen sind Zusatzinformationen zu einem anderen Code und stehen laut KBV nie allein.

ICD-Code nachschlagen: wo und worauf du achtest

Gib bei der Suche nur den Code ohne Zusatzkennzeichen ein, also J06.9 statt J06.9 G. Und lies den Titel nicht als Befund: Ein Code sagt, in welche Schublade eine Diagnose fällt, nicht wie ausgeprägt sie ist oder was daraus folgt. Das klärt ein Gespräch, auf das du Anspruch hast: Ärztinnen und Ärzte müssen dir Diagnose und Therapie verständlich erläutern (§ 630c Abs. 2 BGB).

Diagnose auf der Krankschreibung: wer sieht was

Bist du gesetzlich versichert, übermittelt die Praxis seit der elektronischen Krankmeldung (eAU) die Arbeitsunfähigkeitsdaten mit Diagnose direkt an deine Krankenkasse (§ 295 SGB V). Dein Arbeitgeber ruft bei der Kasse eine eigene Meldung ab. Die enthält nach § 109 SGB IV deinen Namen, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, das Datum der Feststellung, ob es eine Erst- oder Folgemeldung ist und ob es Hinweise auf einen Unfall gibt. Eine Diagnose ist laut AOK nicht dabei.

Du selbst bekommst trotzdem eine ärztliche Bescheinigung ausgehändigt (§ 5 Abs. 1a EFZG). Auf deinem Exemplar steht laut AOK auch die Diagnose als Code. Deinem Arbeitgeber musst du weiterhin selbst mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange voraussichtlich (§ 5 Abs. 1 EFZG). Die Diagnose gehört nicht zu dieser Mitteilung.

Diagnosen in Leistungsübersicht und ePA

Jedes Quartal, in dem eine Praxis Leistungen für dich abrechnet, schickt sie die Behandlungsdiagnosen als Codes mit. Die siehst du an zwei Stellen:

  • In der Leistungsübersicht deiner Krankenkasse, die du nach § 305 SGB V beantragen kannst.
  • In deiner elektronischen Patientenakte, in die die Kasse die Abrechnungsdaten überträgt, wenn du nicht widersprochen hast.

Laut Verbraucherzentrale zeigen nicht alle Kassen die Zusatzkennzeichen an. Dann steht dort zum Beispiel ein Code ohne V oder A, und du kannst nicht erkennen, ob es ein Verdacht war, der längst ausgeräumt ist. Außerdem werden viele Leistungen erst nach Quartalsende abgerechnet, neue Einträge erscheinen also oft Monate später. Das ist besonders wichtig, wenn du Gesundheitsfragen einer Versicherung beantworten musst: Prüf vorher, was über dich abgerechnet wurde.

Warum der Code allein selten reicht

Ein Code in der Leistungsübersicht beantwortet die Frage „Was wurde abgerechnet?“, aber nicht „Was wurde festgestellt?“. Die Kasse bekommt laut Verbraucherzentrale nur die Daten, die für die Abrechnung nötig sind, und keine vollständige Einsicht in Arztbriefe oder Befundberichte. Was hinter einem V, einem R-Code oder einer Diagnose von vor sechs Jahren steckt, steht meist nur in der Akte der Praxis. Und dort wird es mühsam:

  • Eine Anfrage pro Praxis. Jede Praxis aus der Übersicht führt ihre eigene Akte. Du hast Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie (§ 630g BGB), musst sie aber überall einzeln anfordern, oft mit Identitätsnachweis.
  • Antworten auf Papier. Viele Praxen schicken Kopien per Post oder Fax, Bildgebung kommt auf CD. Manche antworten nur teilweise oder gar nicht, dann musst du nachhaken.
  • Fristen. Praxen müssen Akten zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren (§ 630f BGB). Ältere Unterlagen können fehlen, ebenso bei geschlossenen Praxen.

Wie du die Unterlagen selbst anforderst, zeigt der Ratgeber Befunde vom Arzt anfordern, den passenden Brief erstellt der Musterschreiben-Generator.

Diesen Weg übernimmt anomalie nach einer einmaligen Vollmacht mit Unterschrift und Ausweiskopie: anomalie fragt zuerst deine Krankenkasse nach § 305 SGB V, bei welchen Praxen und Kliniken du warst, fordert bei den Praxen, die du bestätigst, deine Unterlagen nach § 630g BGB und Art. 15 DSGVO an, erinnert und hakt nach, wenn die gesetzliche Monatsfrist abläuft. Antworten per E-Mail oder Fax landen in deinem Health Profile, Briefe per Post scannst du mit der App. So kannst du die Codes mit den Befunden abgleichen, die die Praxen schicken.

Empfang einer Arztpraxis mit wartenden Patientinnen und Patienten

Du gibst einmal frei. Wir holen deine Befunde, auch die von vor Jahren.

  1. Einmal freigebenDu erteilst in der App eine Vollmacht. Damit darf anomalie deine Unterlagen in deinem Namen anfordern.
  2. Praxen findenanomalie fragt zuerst deine Krankenkasse nach deiner Leistungsübersicht. Daraus ergibt sich, bei welchen Praxen und Kliniken du warst, auch die, an die du dich nicht erinnerst.
  3. Anfragen und dranbleibenJede Praxis bekommt ein Schreiben nach § 630g BGB und Art. 15 DSGVO. Kommt nichts, erinnert anomalie automatisch und besteht auf der Monatsfrist.
  4. Alles an einem OrtAntworten per E-Mail oder Fax landen direkt in deinem Health Profile, Briefe scannst du mit der App. anomalie liest die Werte aus und ordnet sie.

Kein Faxgerät, kein Nachtelefonieren, keine Fristen im Kalender.

Befunde anfordern lassen

Wenn eine Diagnose falsch kodiert ist

Falsche oder veraltete Codes kommen vor, etwa ein Verdacht ohne V oder eine Diagnose, die gar nicht gestellt wurde. So gehst du vor:

  1. Mit der Praxis sprechen. Die Verbraucherzentrale rät, zuerst die Praxis zu kontaktieren, die den Code eingetragen hat. Eine Korrektur muss grundsätzlich von dort ausgehen.
  2. Ärztlichen Nachweis an die Kasse. Mit einem ärztlichen Nachweis über die Unrichtigkeit muss die Kasse die Diagnose auf deinen Antrag in berichtigter Form verwenden, in der Leistungsauskunft und bei der Übermittlung in die ePA. Über den Antrag entscheidet sie innerhalb von vier Wochen (§ 305 Abs. 1 SGB V).
  3. Mit der Akte rechnen. In der Behandlungsakte der Praxis sind Berichtigungen erlaubt, der ursprüngliche Eintrag bleibt aber erkennbar (§ 630f Abs. 1 BGB).

Hält die Praxis die Diagnose fachlich für richtig, kann die Kasse ohne ärztlichen Nachweis nichts ändern. Wie du deine Unterlagen vor einem Versicherungsantrag prüfst, steht im Ratgeber Gesundheitsfragen der Versicherung.

Häufige Fragen

Was bedeutet J06.9 G auf der Krankschreibung?

J06.9 steht laut der ICD-Code-Suche des Bundesgesundheitsministeriums für eine akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet. Die 9 am Ende heißt, dass keine genauere Angabe gemacht wurde. Das G bedeutet, dass die Diagnose als gesichert gilt.

Sieht mein Arbeitgeber den ICD-Code?

Nein. Bei der elektronischen Krankmeldung ruft der Arbeitgeber bei der Krankenkasse Name, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, das Datum der Feststellung, Erst- oder Folgemeldung und einen möglichen Unfallbezug ab (§ 109 SGB IV), aber keine Diagnose. Die Diagnose bleibt bei der Kasse und auf deinem eigenen Exemplar.

Was ist der Unterschied zwischen dem Zusatzkennzeichen Z und einem Code, der mit Z beginnt?

Das Zusatzkennzeichen Z hinter einem Code heißt „Zustand nach“: Die Erkrankung besteht nicht mehr. Codes, die mit Z beginnen, etwa Z00 oder Z01, sind dagegen eine eigene Gruppe der ICD-10-GM für Gründe, aus denen jemand das Gesundheitswesen nutzt, etwa Untersuchungen bei Personen ohne Beschwerden oder Hinweise auf frühere Erkrankungen.

Wo finde ich alle Diagnosen, die über mich abgerechnet wurden?

In der Leistungsübersicht deiner Krankenkasse nach § 305 SGB V und, wenn du nicht widersprochen hast, in deiner elektronischen Patientenakte. Die Abrechnungsdaten zeigen Praxis, Quartal und ICD-Codes, aber keine Befunde. Wie du die Übersicht anforderst, steht im Ratgeber Leistungsübersicht der Krankenkasse.

Kann ich eine falsche Diagnose einfach löschen lassen?

Nicht einfach so. Die Krankenkasse ändert eine Diagnose nur mit ärztlichem Nachweis, die Korrektur muss also von der Praxis kommen. In der Behandlungsakte der Praxis bleibt der ursprüngliche Eintrag neben der Berichtigung erkennbar (§ 630f BGB).

Wird bald die ICD-11 statt der ICD-10 benutzt?

Die ICD-11 der WHO ist am 1. Januar 2022 grundsätzlich in Kraft getreten. In Deutschland bleibt für Diagnosen in Praxen und Kliniken bis zur Einführung aber die ICD-10-GM gültig, und laut BfArM wird die Umstellung noch mehrere Jahre dauern.

Quellen

  1. BfArM: ICD-10-GM, amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen (Version 2026)
  2. BfArM: ICD-11, Stand der Einführung in Deutschland
  3. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Kodieren nach ICD-10-GM, Kodierregeln und Zusatzkennzeichen
  4. gesund.bund.de (Bundesministerium für Gesundheit): ICD-Code-Suche
  5. gesund.bund.de: ICD-Code J06.9, Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet
  6. Verbraucherzentrale: Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung, was steht darin? (Stand 05.10.2026)
  7. AOK Hessen: Diagnoseschlüssel, was der Code auf deiner Krankmeldung bedeutet
  8. § 295 SGB V: Übermittlungspflichten und Verschlüsselung der Diagnosen
  9. § 305 SGB V: Auskünfte an Versicherte (inkl. Berichtigung von Diagnosedaten)
  10. § 109 SGB IV: Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten an den Arbeitgeber
  11. § 5 EFZG: Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit
  12. § 630c BGB: Pflicht zur verständlichen Information
  13. Barmer: ICD-Diagnoseauskunft (Angebot der Kasse)
  14. § 630f BGB: Dokumentation der Behandlung
  15. § 630g BGB: Einsichtnahme in die Behandlungsakte

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