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BMI bei der Bundeswehr: abgeschafft, das zählt stattdessen

Die Bundeswehr bewertet das Gewicht seit 2018 nicht mehr über den BMI, sondern über die WHtR. Grenzwerte, Tabelle in cm und Rechenbeispiel, Stand März 2024.

Aktualisiert
07. November 2026

Der BMI ist bei der Bundeswehr abgeschafft. Seit Juli 2018 zählt die Waist-to-Height-Ratio (WHtR), also der Taillenumfang im Verhältnis zur Körpergröße, und daneben das absolute Gewicht. Der BMI-Rechner gibt dir deshalb nur einen groben Anhaltspunkt für das Gewicht, nicht die Bundeswehr-Einstufung.

Was sich 2018 geändert hat

Mit der Neuauflage der „Wehrmedizinischen Begutachtung“ im Juli 2018 hat die Bundeswehr laut Bundesregierung den BMI verlassen. Die WHtR bilde das Risiko insbesondere bei stammbetonter Fettverteilung deutlich besser ab. Der BMI kennt diesen Unterschied nicht, weil er nur aus Größe und Gewicht rechnet. An der Strenge änderte sich laut Bundesregierung wenig: Die Bewertung des Übergewichts habe sich kaum verändert, nur Adipositas Grad I wurde von Gradation IV nach III verschoben.

Aktuell sind nach unserem Kenntnisstand die Allgemeine Regelung A1-831/0-4000 in Version 4.1, gültig ab 23. Januar 2024, und das Dokument ARD-831/0-4000c in Version 1.1, gültig ab 1. März 2024. Seine nächste Überprüfung ist für Februar 2029 vorgesehen. Wir nutzen den Abdruck bei FragDenStaat, weil wir die Papiere auf den Seiten der Bundeswehr nicht gefunden haben. Eine neuere Fassung haben wir nicht gefunden, können sie aber nicht ausschließen.

Die Grenzwerte im Überblick

Die Einstufung läuft über sogenannte Gradationen von II bis VI. Für Personen von 15 bis 40 Jahren steht in der Regelung (Stand März 2024):

WHtRBezeichnungGesundheitsziffer
unter 0,38UntergewichtVI 2
0,38 bis 0,50Normalgewichtkeine
0,51 bis 0,56ÜbergewichtIII 2 (1)
0,57 bis 0,68Adipositas IIII 2 (2)
über 0,68Adipositas IIVI 2

Ab 41 Jahren verschieben sich die Grenzen mit jedem Lebensjahr nach oben, bis zu 0,40 bis 0,60 im Normbereich ab 50 Jahren. Unten gilt dann 0,40 statt 0,38.

Was bedeuten die Gradationen? Bei Stufe III bleibt der Dienst möglich, es kann aber Ausschlüsse für bestimmte Verwendungen geben. Stufe VI steht laut Regelung für eine erhebliche Beeinträchtigung oder eine erhebliche Abweichung von der Norm bei Größe oder Gewicht. Adipositas Grad II führte nach Angabe der Bundesregierung in der Begutachtung zum Urteil „nicht (wehr-)dienstfähig“. Mit Adipositas Grad I war eine Einstellung auch ohne Ausnahmegenehmigung möglich, Ausschlüsse für bestimmte Verwendungen blieben aber zu beachten (Stand 2021). Das Gesetz kennt drei Tauglichkeitsgrade: wehrdienstfähig, vorübergehend nicht wehrdienstfähig und nicht wehrdienstfähig.

Die Werte in Zentimetern

Die Bundeswehr führt eine eigene Umrechnung für 15- bis 40-Jährige. Daraus stammen diese Taillenumfänge in Zentimetern (Stand März 2024):

KörpergrößeNormalgewichtÜbergewichtAdipositas IAdipositas II ab
160 cm61 bis 8082 bis 9091 bis 109110
165 cm63 bis 8384 bis 9294 bis 112114
170 cm65 bis 8587 bis 9597 bis 116117
175 cm67 bis 8889 bis 98100 bis 119121
180 cm68 bis 9092 bis 101103 bis 122124
185 cm70 bis 9394 bis 104105 bis 126128
190 cm72 bis 9597 bis 106108 bis 129131

Die Lücken zwischen den Spalten stehen so in der Originaltabelle, weil gerundet wird. Die Tabelle ist eine Einstufung der Bundeswehr, kein Zielwert für deinen Körper. Was die WHtR medizinisch bedeutet, liest du im Ratgeber zur Waist-to-Height-Ratio.

Das zweite Kriterium: absolutes Gewicht

Unabhängig von der Taille wertet die Regelung das Gewicht in Kilogramm. Beides wird gleichzeitig begutachtet. Die Unter- und Obergrenzen begründet sie mit Anforderungen wie technischen Vorgaben und Rettungsmitteln.

GewichtGradation
unter 45 kgVI
45 bis unter 60 kgII
60 bis unter 80 kgkeine genannt
80 bis unter 90 kgII
90 bis unter 110 kgII
110 bis unter 131 kgII
ab 131 kgVI

Gradation II bedeutet keine grundsätzliche Beeinträchtigung, sie kann aber Ausschlüsse für bestimmte Verwendungen bedeuten. Für Sportlerinnen und Sportler der Sportfördergruppen sind Einzelfallentscheidungen möglich. Außerdem muss laut Regelung die körperliche Leistungsfähigkeit ausreichen. Diese wird bei bestandenem Basis-Fitness-Test angenommen.

Ein Rechenbeispiel: gleicher BMI, andere Einstufung

Du bist 180 cm groß und wiegst 90 kg. Dein BMI liegt bei 27,8. Medizinisch wäre das Präadipositas. Bei der Bundeswehr sagt das noch nichts:

  • Taille 82 cm: 82 ÷ 180 = 0,46. Das liegt im Normalbereich. Es bleibt nur die Gradation II für das Gewicht.
  • Taille 104 cm: 104 ÷ 180 = 0,58. Das fällt unter Adipositas I mit III 2 (2), obwohl Größe und Gewicht gleich sind.

Der BMI-Rechner gibt in beiden Fällen dasselbe aus. Die Bundeswehr würde sie anders einstufen. Das ist ein Rechenbeispiel, keine Vorhersage. Die Entscheidung trifft das Fachpersonal nach der Untersuchung.

So wird gemessen

Die Taille wird laut Regelung auf dem Mittelpunkt zwischen unterem Rippenbogen und Oberkante des Beckenkamms gemessen, im Stehen, direkt auf der Haut, möglichst morgens und nüchtern. Angebrochene Zentimeter werden aufgerundet. Gewogen wird laut A1-831/0-4000 in Unterwäsche, die Körperlänge wird ohne Schuhe ermittelt. Mehr Details zum Messen stehen im Ratgeber zum Taillenumfang.

Warum die Taille allein nicht entscheidet

Das Gewicht ist in der Begutachtung nur die Gesundheitsnummer 2 von 89. Die Musterung umfasst unter anderem Gehör, Sehkraft, Blutdruck, Urintest und den Zustand von Rücken und Gelenken (Stand März 2026). Am Ende steht ein Gesamturteil. Eine einzelne Zahl sagt also wenig, auch andere Befunde fließen ein. Zur Einordnung helfen ältere Zahlen: Von 2016 bis 2020 erhielten laut Bundesregierung 1.393 Bewerbende wegen Übergewichts die Ziffer VI 2. Das sind 0,8 % von 175.668 Begutachtungen, Datensätze mit einem BMI unter 25 sind dabei nicht berücksichtigt.

Wer seine Vorgeschichte nicht genau kennt, sollte sie sich vorher ansehen. Alte Befunde liegen oft bei mehreren Praxen und Kliniken. Wie du sie bekommst, erklärt der Ratgeber Befunde vom Arzt anfordern.

Empfang einer Arztpraxis mit wartenden Patientinnen und Patienten

Du gibst einmal frei. Wir holen deine Befunde, auch die von vor Jahren.

  1. Einmal freigebenDu erteilst in der App eine Vollmacht. Damit darf anomalie deine Unterlagen in deinem Namen anfordern.
  2. Praxen findenanomalie fragt zuerst deine Krankenkasse nach deiner Leistungsübersicht. Daraus ergibt sich, bei welchen Praxen und Kliniken du warst, auch die, an die du dich nicht erinnerst.
  3. Anfragen und dranbleibenJede Praxis bekommt ein Schreiben nach § 630g BGB und Art. 15 DSGVO. Kommt nichts, erinnert anomalie automatisch und besteht auf der Monatsfrist.
  4. Alles an einem OrtAntworten per E-Mail oder Fax landen direkt in deinem Health Profile, Briefe scannst du mit der App. anomalie liest die Werte aus und ordnet sie.

Kein Faxgerät, kein Nachtelefonieren, keine Fristen im Kalender.

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Wer gemustert wird

Laut Bundeswehr werden Männer ab Geburtsjahrgang 2008 verpflichtend gemustert, Frauen nehmen freiwillig am Assessment teil (Stand März 2026). Solange die regionalen Zentren aufgebaut werden, werden vor allem Interessierte eingeladen. Bei der Polizei gilt anders als hier weiter ein BMI-Rahmen.

Dieser Ratgeber erklärt die Regeln allgemein. Er ersetzt weder Rechtsberatung noch die ärztliche Begutachtung. Verbindlich ist das Ergebnis deiner Musterung oder deines Assessments.

Häufige Fragen

Wurde der BMI bei der Bundeswehr abgeschafft?

Für die Bewertung des Gewichts ja. Laut Bundesregierung wurde die Erfassung über den BMI mit der Neuauflage der Begutachtung im Juli 2018 zugunsten der WHtR verlassen. In der Regelung von 2024 kommt der BMI nicht mehr vor.

Gelten für Frauen andere Werte?

Nein. Die Regelung sagt ausdrücklich, dass die Werte bei Männern und Frauen in gleicher Weise gelten (Stand März 2024).

Was gilt bei Untergewicht?

Gradation VI gibt die Regelung bei unter 45 kg, einer WHtR unter 0,38 bis 40 Jahre, unter 0,40 ab 41 Jahren und bei einem Taillenumfang unter 60 cm an. Lass ein deutlich niedriges Gewicht unabhängig von der Bewerbung ärztlich abklären.

Kann ich die WHtR selbst berechnen?

Ja. Teile deinen Taillenumfang durch deine Körpergröße, beides in Zentimetern. Das ist aber nur eine Orientierung, weil am Ende der Musterung ein Gesamturteil aus allen Befunden steht. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Waist-to-Height-Ratio.

Spielt mein BMI dann gar keine Rolle mehr?

Für die Einstufung nach der Regelung von 2024 nicht. Es zählen WHtR und absolutes Gewicht. Der BMI-Rechner ist für die Bundeswehr daher nur ein grober Anhaltspunkt.

Quellen

  1. Bundeswehr: ARD-831/0-4000c, Gesundheitsziffern und Anforderungssymbole, Version 1.1 (gültig ab 01.03.2024, Abdruck über FragDenStaat)
  2. Bundeswehr: A1-831/0-4000, Wehrmedizinische Begutachtung, Version 4.1 (Stand März 2024, Abdruck über FragDenStaat)
  3. Bundesregierung: Antwort auf die Kleine Anfrage zu Ausmusterungskriterien, Bundestagsdrucksache 19/26008 (19.01.2021)
  4. Bundeswehr: Musterung und Assessment zum Wehrdienst (10.03.2026)
  5. § 8a Wehrpflichtgesetz: Tauglichkeitsgrade, Verwendungsgrade

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